Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Hennigsdorf ist bemüht, die genannte Website im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Inhalte der Webseite werden regelmäßig aktualisiert.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.112prozent.hennigsdorf.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BbgBITV bzw. der WCAG 2.1 AA vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Das YouTube-Video unter "Imagekampagne" ist technisch nicht barrierefrei. Der Inhalt wird im Nachgang noch in Textform bereitgestellt. 
  • Bei den Bildmotiven der "Imagekampagne" sind die fehlende Alternativtexte nachzutragen.
  • Auf der Seite "Im Notfall" fehlen aktuell Zwischenüberschriften und eine korrekte Listenformatierung bei den Rufnummern.

An diesen Punkten wird aktuell gearbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.12.2020 erstellt.

Grundlage war die neugestaltung und technische Umsetzung durch die Firma Advantic.

Barriere melden! Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim Zugang zu Inhalten auf dieser Website aufgefallen?
Dann können Sie die Mängel gerne über unser Hinweis-Formular melden.


Sie können uns auch per Post oder Telefon kontaktieren:

Stadt Hennigsdorf

Fachdienst Marketing & Bürgerkommunikation

Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf

 
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.


Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
Internet: msgiv.brandenburg.de
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de