Warnmelder
Die Rauchmelderpflicht gilt inzwischen in allen 16 Bundesländern. Die aktuellen Regelungen sind in den Landesbauordnungen der Bundesländer festgehalten.
In Brandenburg müssen seit 01.01.2021 alle Wohnungen und Eigenheime in allen Aufenthaltsräumen sowie Fluren, die als Rettungswege für solche Aufenthaltsräume dienen, mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Für die Installation ist der Eigentümer / Vermieter zuständig. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
- Rauchmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen und Bäder) von Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden.
- In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
- In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der zu den Wohnräumen nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser auch als Fluchtweg und muss ebenfalls mit mindestens einem Rauchmelder, idealerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
- Die Eigentümer (des selbstgenutzten und vermieteten Wohnraums)
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelderwartung zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft?
- In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der Besitzer) ist für die Rauchmelderwartung verantwortlich – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
ABER: Mietrechtlich ist stets der Vermieter verpflichtet, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! - Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer
Kohlenmonoxid-Melder
Kohlenmonoxid-Melder warnen mit einem lauten Signalton, wenn sich in Räumen das giftige Gas Kohlenstoffmonoxid ausbreitet. Erhöhte Kohlenmonoxid-Konzentration kann viele Ursachen haben. Beispielsweise defekte oder falsch betriebene Geräte wie Öfen, Kamine, Gasthermen, Durchlauferhitzer oder Heizpilze. Ein Risiko besteht auch bei einem Brand in benachbarten Räumen, weil das Kohlenmonoxid Wände, Decken oder Böden durchdringen kann.
Für Menschen ist Kohlenmonoxid nicht wahrnehmbar. Abhängig von der Konzentration kann es innerhalb weniger Minuten zu lebensbedrohlichen Zuständen führen. Der Einbau von Kohlenmonoxid-Meldern ist nicht gesetzlich geregelt.